Umsetzung der Sozialstaatsreform
Projektgruppen in der Zukunftswerkstatt arbeiten an schnelleren Verfahren und einem einheitlichen Leistungssystem
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat am 27. Januar 2026 ihren Abschlussbericht mit 26 Empfehlungen vorgelegt. Seit April arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an der Umsetzung. Ihr Ziel: Leistungen und Zuständigkeiten sollen neu geordnet, Erwerbsanreize verbessert und rechtliche Vorgaben vereinfacht werden.
Die Aufgabe und Zielsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform, sowie alle 26 Empfehlungen eingebettet in die vier Handlungsfelder, finden Sie hier im originalen Wortlaut.
Abschlussbericht Kommission zur Sozialstaatsreform
Status Quo der Umsetzung innerhalb der vier Handlungsfelder
Sozialleistungen und Verfahren neu ordnen
Es braucht viele Hebel gleichzeitig, um ein einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen. Die Projektgruppen, die sich mit der Umsetzung der Empfehlungen aus Handlungsfeld 1, 2 und 3 beschäftigen, gehen dieses Ziel deswegen aus verschiedenen Perspektiven an.
Die Roadmap zur Digitalisierung der Verwaltung
Das Expertengremium, welches die Empfehlungen aus Handlungsfeld 4 umsetzt, hat im Oktober 2026 eine Roadmap zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt.
Die Umsetzung innerhalb der Handlungsfelder ist unterschiedlich weit: Einige Maßnahmen können innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens vorbereitet werden. Andere erfordern neue Gesetze oder eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Sozialleistungsträgern. In der Zukunftswerkstatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeiten deshalb mehrere Projektgruppen parallel an den einzelnen Handlungsfeldern.
Eine Projektgruppe arbeitet am Kernstück der Reform: dem Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Dabei geht um die inhaltliche Ausgestaltung des Leistungssystems, um Fragen von Zuständigkeiten und Verfahren sowie um die Verbesserung von Erwerbsanreizen. Ein Konzept soll noch im Herbst 2026 vorliegen.
Mehr Informationen dazu in Handlungsfeld 1 und 2.
Parallel erarbeitet eine zweite Projektgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell einen Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2027 abgeschlossen sein.
Mehr Informationen dazu in Handlungsfeld 3.
Für das vierte Handlungsfeld „Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung“ wurde das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ eingesetzt. Es hat im Oktober 2026 eine Roadmap vorgelegt, wie unser Sozialstaat digitaler und zugänglicher werden kann. Damit nicht die Menschen Zuständigkeiten klären müssen, sondern die Verwaltung im Hintergrund besser zusammenarbeiten kann.
Mehr Informationen dazu in Handlungsfeld 4.