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Von den insgesamt 26 Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform gehören neun zum Handlungsfeld "Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung". Acht dieser neun Empfehlungen beschreiben konkrete fachliche Veränderungen. Die neunte sieht ein Expertengremium vor, das die Umsetzung vorbereitet und begleitet.
Dieses Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" arbeitet seit Mai 2026 unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Darüber hinaus ist es mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände besetzt. Weitere Expertinnen und Experten, u.a. der weiteren Sozialversicherungsträger, aus Forschung und IT/Digitalisierung, werden themenspezifisch hinzugezogen.
Das Expertengremium hat eine gemeinsame Roadmap erarbeitet. Sie zeigt, wohin sich die digitale Sozialverwaltung entwickeln soll – und welche Schritte als Nächstes anstehen. Während das Zielbild und die strategische Ausrichtung feststehen, werden die nächsten Schritte auf dem Zeitstrahl laufend aktualisiert und weiterentwickelt.
Die Roadmap im Zeitstrahl: der aktuelle Stand
Stand: Oktober 2026
Mai 2026
Konstituierung Expertengremium
Am 20. Mai 2026 hat sich das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" konstituiert. Unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung arbeiten darin Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zusammen. Gemeinsam koordiniert und begleitet das Expertengremium die Umsetzung der Digitalisierungsempfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform.
Status: Abgeschlossen
Juli 2026
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Bürgerinnen und Bürger sollen Informationen und Anträge zu Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig gebündelt an einer Stelle finden und orts- und zeitunabhängig digital stellen können. Das Expertengremium hat einstimmig entschieden, dafür die bestehende Sozialplattform zu diesem zentralen Zugang – einem "One-Stop-Shop" – weiterzuentwickeln. Die Entscheidung ist der Startpunkt dieser Entwicklung. Die Plattform wird in mehreren Ausbaustufen erweitert.
Status: abgeschlossen
Empfehlung 21 – Anpassung IDNr-Gesetz
Die Identifikationsnummer (IDNr) ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Personen und wird als Merkmal in die wesentlichen Register in Deutschland (siehe Anlage zum IDNrG) aufgenommen. So sollen Nachweise künftig sicher zwischen Behörden ausgetauscht werden können. In einem ersten Schritt wird der aktuelle Anwendungsbereich der IDNr im Rahmen des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) für die Sozialverwaltung untergesetzlich klar skizziert, um mehr Rechtsklarheit und Handlungsfreiheit zu erlangen.
Status: Abgeschlossen
August 2026
Empfehlung 22 – Reformierung des Ersterhebungsgrundsatzes
Bislang gilt in der Sozialverwaltung der Ersterhebungsgrundsatz: Daten sind grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst zu erheben – auch wenn sie einer anderen Behörde bereits vorliegen. Dies soll geändert werden. Die Reform des Ersterhebungsgrundsatzes wird in das Rechtsvereinfachungsgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform aufgenommen.
Status: Abgeschlossen
September 2026
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Für den Ausbau der Sozialplattform soll schrittweise das Leistungsportfolio erweitert werden. Als erste Ausbaustufe wird festgelegt, welche Sozialleistungen als nächstes über die Sozialplattform verfügbar gemacht werden sollen. Parallel laufen die Prüfungen für die 2. Ausbaustufe.
Status: Abgeschlossen
Oktober 2026
Empfehlung 26 – Roadmap Veröffentlichung
Die Roadmap ist der gemeinsame Fahrplan für die Umsetzung der Digitalisierungsempfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform. Sie beschreibt das Zielbild, die strategischen Weichenstellungen und den aktuellen Stand der Umsetzung. Der zugehörige Zeitstrahl zeigt, welche Schritte bereits abgeschlossen sind und welche als Nächstes folgen. Da sich rechtliche, technische oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern können, wird der Zeitstrahl regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Status: Abgeschlossen
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll künftig direkt über die Sozialplattform abrufbar sein. Mit diesem Meilenstein beginnt die fachliche und technische Einbindung der bereits bestehenden Leistung und damit verbunden die Prüfung der Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Integration.
Status: In Arbeit
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Der Online-Antrag für Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Schulausflüge oder Lernförderung, soll noch einfacher und verständlicher gestaltet werden. Dazu werden Optimierungspotenziale identifiziert, bei Bedarf erforderliche rechtliche Anpassungen angestoßen und schrittweise die digitale Umsetzung verbessert.
Status: Geplant
Empfehlung 20 – Verbindliche Nutzung von Datenstandards
Damit Sozialbehörden Daten zuverlässig und ohne aufwendige Sonderlösungen austauschen können, braucht es bundesweit einheitliche Datenstandards. Damit sollen digitale Verfahren besser zusammenarbeiten, Medienbrüche und Mehrfacheingaben vermieden und Leistungen durchgängig bearbeitet werden können. XSozial-Basis soll dafür einen gemeinsamen Grundbestand an Daten und einheitliche Regeln für deren digitale Übermittlung festlegen. Mit diesem Meilenstein startet die Initiative, XSozial-Basis als verbindlichen Standard festzusetzen.
Status: Geplant
Empfehlung 18 – Modulare Basisdienste des D-Stack
Der PIN-Rücksetzbrief für die Online-Ausweisfunktion (eID) ist wieder verfügbar. Bürgerinnen und Bürger können damit ihre gesperrte, vergessene oder nicht mehr bekannte PIN zurücksetzen und die eID-Funktion ihres Personalausweises erneut für digitale Verwaltungsleistungen nutzen. Dies ist auch für die perspektivische Nutzung der EUDI-Wallet relevant.
Status: Abgeschlossen
November 2026
Empfehlung 18 – Governance der A+S-Verwaltung
Damit Bund, Länder, Kommunen und Sozialleistungsträger die Digitalisierung gemeinsam voranbringen, braucht es klare Regeln der Zusammenarbeit. Dabei geht es zum Beispiel um verbindliche Regeln, Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Finanzierungsfragen und gemeinsame Prioritäten. Hierfür werden, beginnend mit diesem Meilenstein, gemeinsame Strukturen für das Zusammenwirken (Governance) entwickelt. Mit diesem Meilenstein beginnen die Arbeiten an solchen gemeinsamen Steuerungsstrukturen.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Mit diesem Meilenstein beginnt die Einbindung weiterer Leistungen in die Sozialplattform: der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen und des Antrags auf einen Schwerbehindertenausweis. Bürgerinnen und Bürger sollen diese Angebote künftig gebündelt an einer Stelle finden und online beantragen können. Die Einbindung erfolgt schrittweise und nutzt, wo möglich, bereits bestehende digitale Lösungen. Mit diesem Meilenstein beginnt die fachliche und technische Einbindung der bereits bestehenden Leistung und damit verbunden die Prüfung der Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Integration.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
"Nachnutzung" bedeutet, dass Antragsdaten aus dem One-Stop-Shop digital zur zuständigen Stelle übergeben werden. So lassen sich kostspielige Insellösungen vermeiden und einheitlichere Angebote schaffen. Geprüft wird, ob und in welchem Umfang eine solche Nachnutzung rechtlich verbindlich vorgesehen werden kann und welcher Weg sich dafür technisch-organisatorisch am besten eignet (bspw. Anbindung an die Antragsstrecke, Übergabe der Datenpakete oder ähnliches).
Status: Geplant
Dezember 2026
Empfehlung 20 – Verbindliche Nutzung von Datenstandards, D-Stack
Bundesweit einheitliche Standards sollen dafür sorgen, dass digitale Abläufe zwischen Bund, Ländern, Kommunen und mit den Bürgerinnen und Bürgern reibungslos funktionieren. Statt kostspieliger Insellösungen wird auf Lösungen gesetzt, die auf allen Ebenen genutzt werden können. Einige fachunabhängige Basislösungen werden dafür im D-Stack bereitgestellt. Anhand typischer Wege, die Bürgerinnen und Bürger bei einem Antrag durchlaufen (User-Journeys), wird mit diesem Meilenstein zunächst festgelegt, welche Standards konkret an welcher Stelle benötigt werden und wo sich Basislösungen einsetzen lassen.
Status: Geplant
Empfehlung 22 – digitaltauglicher Sozialdatenschutz
Geprüft wird, welche Datenschutzregeln für digitale Abläufe in der Sozialverwaltung benötigt werden. Ziel ist, dass Behörden Nachweise sicher digital austauschen können und Bürgerinnen und Bürger Informationen nicht mehrfach vorlegen müssen. Gleichzeitig muss die Verwendung persönlicher Daten transparent und nachvollziehbar bleiben.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für das Kind zahlt. Diese Leistung soll künftig über die Sozialplattform zu finden und online zu beantragen sein. Mit diesem Meilenstein beginnt die schrittweise Einbindung des bestehenden digitalen Angebots.
Status: Geplant
Januar 2027
Empfehlung 23 – Nutzung KI
Geprüft wird, wo Künstliche Intelligenz Abläufe in der Sozialverwaltung beschleunigen und Beschäftigte entlasten kann. Dazu wird ermittelt, wo KI auf der Sozialplattform einen konkreten Nutzen bringt, wie bestehende Möglichkeiten im geltenden Recht besser genutzt werden können und ob rechtliche Anpassungen nötig sind. Über einen weitergehenden Einsatz wird erst nach Bewertung von Nutzen, Risiken, Datenschutz und Rechtssicherheit entschieden.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Die bereits auf der Sozialplattform verfügbaren Online-Anträge sollen einfacher, verständlicher und schneller werden. Dafür werden die bestehenden Anträge überprüft und schrittweise weiterentwickelt. Zusätzlich erprobt die Verwaltung gemeinsam mit Innovationspartnern neue Möglichkeiten für den Einsatz Künstlicher Intelligenz.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Die Entwicklung der Leistung "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen", mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können, soll über die Sozialplattform erfolgen. Mit diesem Meilenstein beginnen die erforderlichen Arbeiten.
Status: Geplant
Empfehlungen 20 und 26 – Verbindliche Nutzung von Datenstandards, D-Stack, Sozialplattform
Gemeinsame technische Standards und digitale Lösungen entfalten ihren Nutzen nur, wenn sie verlässlich eingesetzt werden. Deshalb wird geprüft, wie gemeinsame Vorgaben für Bund, Länder und Kommunen verbindlicher gestaltet werden können. Das betrifft unter anderem technische Standards, die Nutzung gemeinsamer digitaler Bausteine und die Anbindung an der Sozialplattform.
Status: Geplant
Februar 2027
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Die EUDI-Wallet ist eine europäische digitale Brieftasche, die als App auf dem Smartphone abgelegt und von dort aus genutzt wird. Mit ihr können sich Bürgerinnen und Bürger ausweisen und digitale Nachweise vorlegen. Das erleichtert die sichere Anmeldung und den Zugang zu digitalen Leistungen. Zum Zeitpunkt dieses Meilensteines soll die EUDI-Wallet über die BundID auch für die Sozialplattform genutzt werden können.
Status: Geplant
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Nach dem ersten Ausbau wird festgelegt, welche weiteren Sozialleistungen über die Sozialplattform angeboten werden sollen. Berücksichtigt werden dabei der konkrete Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrungen aus der ersten Ausbaustufe und die technischen Voraussetzungen.
Status: Geplant
März 2027
Empfehlung 19 – One-Stop-Shop
Geprüft wird, wie die Sozialplattform und das digitale Ökosystem für die Arbeits- und Sozialverwaltung in der Cloud betrieben werden kann. Dadurch könnte die Plattform flexibler erweitert und auch bei hoher Nutzung stabil betrieben werden. Für die Entscheidung sind insbesondere Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Unabhängigkeit wichtig.
Status: Geplant
Empfehlung 18 – Governance der A+S-Verwaltung
Mit diesem Meilenstein liegen erste Ergebnisse des Konzepts für die gemeinsame Governance der Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vor. Darin wird beschrieben, wie Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten und wie Zuständigkeiten und Entscheidungen für die digitale Arbeits- und Sozialverwaltung festgelegt werden können. Auf Grundlage der Ergebnisse wird das Konzept weiterentwickelt und erste operative Schritte der Ausgestaltung angestoßen.
Status: Geplant
Juni 2027
Empfehlung 22 – Digitaltauglicher Sozialdatenschutz
Mit dem Meilenstein soll die Prüfung eines digitaltauglichen Sozialdatenschutzes abgeschlossen sein. Zeigt sich dabei, dass gesetzliche Änderungen erforderlich sind, werden diese von hier aus beginnend angestoßen.
Status: Geplant
Spätestens Juli 2027
Empfehlung 21 – Anpassung IDNrG
Der Datenaustausch zwischen Sozialbehörden soll einfacher werden. Damit die Daten sicher der richtigen Person zugeordnet werden, wird die Identifikationsnummer (IDNr) benötigt. Aufbauend auf der zuvor begonnenen untergesetzlichen Auslegung des aktuellen Rechtsrahmens, wird mit diesem Meilenstein eine Gesetzesinitiative zur Anpassung des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) fertiggestellt.
Status: Geplant
Oktober 2027
Empfehlung 18 – Governance der A+S-Verwaltung
Mit diesem Meilenstein steht die gemeinsame Governance der Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung anhand des erarbeiteten Konzepts fest und wird umgesetzt. Aufbauend auf dem Governance-Konzept werden weitere Strukturen der Zusammenarbeit festgelegt, so dass die weiteren Arbeiten an den Umsetzungsmaßnahmen stetig koordiniert und begleitet werden können.
Status: Geplant
Dezember 2027
Empfehlungen 24 und 25 – Vernetzte hybride Beratung und Weiterentwicklung Sozialrecht
Die Prüfungen zur vernetzten Beratung und zur Weiterentwicklung der Sozialverwaltung werden abgeschlossen. Künftig sollen sich zum Beispiel mehrere Behörden digital zusammenschalten und eine Person gemeinsam digital beraten können. Das kann Wege sparen und Termine flexibler machen. Die aus den Prüfungen abgeleiteten Maßnahmen werden anschließend von den zuständigen Stellen weiter umgesetzt.
Status: Geplant
Empfehlungen 19 und 20 – One-Stop-Shop und verbindliche Vorgaben
Mit diesem Meilenstein ist die Sozialplattform an die verfügbaren Basiskomponenten des Deutschland-Stacks angebunden. Damit ist eine wichtige Grundlage für durchgängig digitale Verfahren geschaffen und es wird der weitere Ausbau der Ende-zu-Ende-Digitalisierung angestoßen.
Status: Geplant
Abschluss Expertengremium
Das Expertengremium beendet seine Arbeit im Dezember 2027. Die Koordinierung und Begleitung der weiteren Digitalisierungsmaßnahmen wird anschließend durch die bestehende übergreifende Governance fortgeführt.
Status: Geplant
Die Roadmap beschreibt das gemeinsame Zielbild und die strategischen Weichenstellungen. Der Zeitstrahl ist Teil der Roadmap und bildet die fortzuschreibende Umsetzungsplanung ab.
Die Roadmap im originalen Wortlaut
English version
Was für die Umsetzung zusammenkommen muss
Dieses Vorhaben ist mit den anderen Handlungsfeldern der Sozialstaatsreform verbunden: Digitale Verfahren können nur einfacher werden, wenn auch Leistungen, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten einfacher werden
Die erste grundlegende Entscheidung ist getroffen (Juli 2026): Die bestehende Sozialplattform soll zum zentralen digitalen Einstiegspunkt für die Angebote der Arbeits- und Sozialverwaltung in Deutschland weiterentwickelt werden.
Bürger*innen sollen dort Informationen und Sozialleistungen leichter erreichen können. Welche Leistungen zuerst eingebunden und wie Fachverfahren, Datenquellen und weitere Funktionen angeschlossen werden, wird schrittweise festgelegt. Bestehende Portale und digitale Angebote sollen dabei eingebunden werden.
Damit die Umsetzung des Sozialportal und weitere Vorhaben der Roadmap funktionieren, braucht es gemeinsame technische, rechtliche und organisatorische Grundlagen:
- Gemeinsame Standards und vernetzte Systeme
Digitale Zugänge und die Fachverfahren der zuständigen Stellen müssen miteinander verbunden sein. Gemeinsame Datenmodelle, Schnittstellen und technische Grundlagen sollen dafür sorgen, dass Verfahren durchgängig digital bearbeitet und bestehende Lösungen gemeinsam genutzt werden können. - Daten und Nachweise sicher wiederverwenden
Bürger*innen sollen vorhandene Angaben und Nachweise nicht wiederholt einreichen müssen. Dafür sollen weitere Register angebunden und die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch weiterentwickelt werden. Datenschutz, Datensparsamkeit und die Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung bleiben dabei maßgeblich. - Neue Möglichkeiten verantwortlich nutzen
Automatisierung und Künstliche Intelligenz können geeignete Abläufe beschleunigen und Beschäftigte von Routinetätigkeiten entlasten. Digitale und persönliche Beratung sollen außerdem besser miteinander verbunden werden. Neue Verfahren und digitaltaugliche Rechtsgrundlagen werden zunächst anhand konkreter Anwendungsfälle geprüft.