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Das digitale Ökosystem für die Arbeits- und Sozialverwaltung: Weichenstellungen für eine moderne, vernetzte und bürgernahe Verwaltung

Roadmap zur Umsetzung des Kapitels IV "Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung" der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

Das offizielle Paper des Expertengremiums zum Download.

I. Ausgangslage und Auftrag

Mit ihrem Abschlussbericht hat die Kommission zur Sozialstaatsreform im Januar 2026 einen umfassenden Reformvorschlag für eine moderne und effiziente Arbeits- und Sozialverwaltung vorgelegt. In Kapitel IV "Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung" adressiert der Abschlussbericht zentrale Handlungsfelder, um die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung konsequent voranzutreiben und den Sozialstaat stärker an den Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern auszurichten. Bürgerinnen und Bürger sollen sozialstaatliche Leistungen über einen digitalen Zugang leichter und gebündelt auffinden und vom Antrag bis zur Bescheidung in Anspruch nehmen können. Bereits vorhandene Daten sollen im rechtlich zulässigen Rahmen genutzt werden, damit Angaben nicht mehrfach gemacht und Nachweise nicht erneut eingereicht werden müssen. Digitale Unterstützung und der ver-antwortungsvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen dazu beitragen, Antrags- und Bearbeitungsprozesse einfacher, effizienter und schneller zu gestalten.

Der Arbeits- und Sozialverwaltung kommt eine besondere Rolle zu, weil Existenzsicherung, soziale Unterstützung und Teilhabe wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.

Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" wurde auf Empfehlung der Sozialstaatskommission am 20. Mai 2026 unter Mitwirkung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt. Wir, die im Expertengremium vertretenen Akteure, bereiten die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung gemeinsam vor, strukturieren und begleiten sie. Mit dieser Roadmap legen wir hierfür einen ziel- und wirkungsorientierten Handlungsrahmen zur Umsetzung der Empfehlungen aus Kapitel IV vor.

Die Roadmap umfasst das in den folgenden Kapiteln beschriebene gemeinsame Zielbild, die strategischen Weichenstellungen und die bereits getroffenen Festlegungen sowie den als Anlage beigefügten Zeitstrahl. Dieser konkretisiert die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte und wird im weiteren Prozess fortgeschrieben.

II. Von der Zielvision zur Umsetzung

In der Arbeits- und Sozialverwaltung wurden bereits erhebliche Fortschritte in der Digitalisierung erzielt. Insbesondere beim Zugang zu Onlineleistungen haben Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger tragfähige Formen der Zusammenarbeit aufgebaut. Reichweite, Nutzungsgrad und technische Durchgängigkeit der Angebote unterscheiden sich jedoch weiterhin. Es braucht deshalb einfach verständliche, durchgängig nutzbare und effiziente digitale Angebote für Sozialleistungen in ganz Deutschland.

Die nächste Entwicklungsstufe verbindet vorhandene Lösungen, entwickelt bisher fehlende Bausteine und macht sie in der Fläche nutzbar. Wir entwickeln hierzu im Rahmen der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform ein gemeinsames Gesamtbild des digitalen Ökosystems. Dieses umfasst die für die Umsetzung relevanten digitalen Angebote und Fachverfahren ebenso wie Plattformen, Infrastrukturen, Daten, Standards, rechtliche Rahmenbedingungen, Governance und die jeweils beteiligten Akteure. So entsteht ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung.

Wir verfolgen bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur So-zialstaatsreform drei Ziele. Die Zielerreichung wird anhand geeigneter qualitativer und quantitativer Kriterien überprüft. Dabei werden insbesondere die Akzeptanz digitaler Angebote sowie ihr Beitrag zu Produktivität und Effizienz der Arbeits- und Sozialverwaltung betrachtet. Die Kriterien werden im Zuge der Umsetzungsplanung weiter konkretisiert.

Ziel 1: Die digitalen Angebote der Arbeits- und Sozialverwaltung werden konsequent am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet.

Hierfür sollen alle für Bürgerinnen und Bürger relevanten Angebote der Arbeits- und Sozialverwaltung umfassend digital zugänglich und einfach verständlich bereitgestellt werden. Der Ausbau erfolgt schrittweise und orientiert sich am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger. Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Fehlerbehebung und erfolgreiche Aufgabenerledigung werden anhand geeigneter, marktüblicher Kriterien in Service-Audits überprüft. Bürgerinnen und Bürger sollen weniger Angaben wiederholen, weniger Nach-weise erneut einreichen und bei der Inanspruchnahme von Leistungen weniger Behördengänge benötigen. Während Bürgerinnen und Bürger sich auf die Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituation konzentrieren, arbeitet der Staat organisationsübergreifend für eine zielgenaue Unterstützung zusammen.

Ein nutzerfreundlicher digitaler Zugang allein reicht hierfür jedoch nicht aus. Die Leistungen müssen auch hinter dem Zugang medienbruchfrei, effizient und organisationsübergreifend bearbeitet werden können. Daraus leitet sich Ziel 2 ab:

Ziel 2: Die Bearbeitung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Arbeits- und Sozialverwaltung wird in ganz Deutschland durchgängig digital ermöglicht.

Hierfür sollen die Abläufe von der Antragstellung über Rückfragen und Nachweise bis zur Entscheidung und Leistungserbringung durchgängig digital unterstützt werden. Maßstab ist eine medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Bearbeitung (entsprechend Reifegrad 5 des OZG-Reifegradmodells). Standardisierte Prozess- und Datenmodelle, anschlussfähige Fachverfahren und ein sicherer Datenaustausch sollen eine schrittweise Skalierung in die Fläche ermöglichen.

Ergänzende persönliche sowie hybride Beratungsangebote in digitaler Form bleiben entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Durchgängige digitale Ende-zu-Ende-Angebote setzen voraus, dass digitale Zugänge und Fachverfahren medienbruchfrei miteinander verbunden sind und die erforderlichen Daten sicher austauschen können. Die Zielerreichung erfordert daher mehr als die Digitalisierung einzelner Verfahren. Das digitale Ökosystem verbindet die beteiligten Akteure, ihre digitalen Angebote und Fachverfahren sowie Plattformen, Infrastrukturen, Daten und gemeinsame, anschlussfähige Standards. Dadurch können Leistungen organisationsübergreifend erbracht sowie bestehende Lösungen eingebunden, gemeinsam genutzt und weiterentwickelt werden. Darauf baut Ziel 3 auf:

Ziel 3: Die Umsetzung erfolgt in einem digitalen Ökosystem der Arbeits- und Sozialverwaltung mit einem zentralen Sozialportal, effizienten Plattformen und Infrastrukturen, verbindlicher und offener Zusammenarbeit und in modernen Verwaltungsstrukturen.

Die jeweils beteiligten Akteure vernetzen hierfür bestehende Plattformen und Infrastrukturen und entwickeln, soweit erforderlich, gemeinsam nutzbare oder anschlussfähige Komponenten. Diese werden produktiv und sicher betrieben sowie kontinuierlich weiterentwickelt. Die Einbindung von Plattformen, Infrastrukturen und weiteren Komponenten in das digitale Ökosystem erfolgt nach klaren und verhältnismäßigen Anforderungen, insbesondere an Souveränität, IT-Sicherheit, Interoperabilität und Leistungsfähigkeit. Die Zusammenarbeit wird strategisch, rechtlich und organisatorisch verbindlich ausgestaltet.

Grundlage hierfür ist eine aktive Zusammenarbeit der an der Arbeits- und Sozialverwaltung beteiligten Akteure. Dazu gehören offene Schnittstellen, gemeinsame digitale Infrastrukturen, verbindliche Standards, ein sicherer und rechtssicherer Datenaustausch, modernisierte Register, ein digitaltauglicher Rechtsrahmen, effiziente Verwaltungsstrukturen sowie organisatorische Steuerungsmechanismen und Kooperation in der Fläche. Bei Konzeption und Umsetzung stehen durchgängige digitale Abläufe sowie die Bedürfnisse und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Fachliche Anforderungen und die jeweiligen Rollen der beteiligten Akteure werden berücksichtigt. Die mit der Administration der Leistungen beauftragten Träger arbeiten in modernen Verwaltungsstrukturen und heben durch die Bündelung von Aufgaben im Backoffice Synergie- und Skaleneffekte. Wir strukturieren und begleiten die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und stimmen diese mit der Reform eines einheitlichen Sozialleistungssystems, der Modernisierung und Fachdigitalisierung durch Bund, Länder und Kommunen sowie bestehenden und geplanten Digitalisierungsvorhaben ab.

III. Kontinuierliche Umsetzung

Die Umsetzung der Digitalisierung erfolgt kontinuierlich. Nachfolgend wird der aktuelle Sachstand entlang der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform eingeordnet. Die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte sind in dem als Anlage beigefügten Zeitstrahl dargestellt.

In der Expertengremiumssitzung am 15. Juli 2026 haben wir als Gremium bereits eine erste wichtige Entscheidung getroffen: Das digitale Sozialportal bildet künftig den zentralen Einstiegspunkt für Bürgerinnen und Bürger zu den digitalen Angeboten der Arbeits- und Sozialverwaltung. Die bestehende Sozialplattform wird zu einem One-Stop-Shop weiterentwickelt. Damit entwickeln wir eine bereits etablierte digitale Lösung fort und schaffen zugleich eine Ausgangsbasis für geeignete Governance-Strukturen. Wir setzen auf die bereits bestehende Steuerungsstruktur der Sozialplattform, die mit dem ASMK-Beschluss von Juli 2026 in die neu eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung" überführt wird. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und des anschließenden Transformationsprozesses zu begleiten, das OZG und die Registermodernisierung umzusetzen und die Fachstandardisierung voranzutreiben. Damit wurde der weitere Pfad für den gemeinsamen Transformationsprozess bereits jetzt gelegt. Die Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Expertengremiums sollen im weiteren Prozess eng aufeinander abgestimmt werden. Die konkrete Aufgabenverteilung und die künftigen Formen der Zusammenarbeit werden im Zuge der weiteren Etablierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkretisiert.

Die bestehende Sozialplattform bildet die Grundlage für die schrittweise Entwicklung des zentralen digitalen Zugangs zum Ökosystem der Arbeits- und Sozialverwaltung. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu relevanten sozialstaatlichen Leistungen erleichtern und mit bestehenden Portalen und digitalen Angeboten, einschließlich der Angebote der Sozialversicherungsträger, komplementär zusammenwirken. Die Weiterentwicklung orientiert sich am konkreten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die beteiligten Verwaltungen. Die Festlegung des Leistungsportfolios, die Einbindung gemeinsamer Verfahren, die Anbindung von Fachverfahren sowie von Daten-quellen und Nachweisen erfolgen schrittweise.

Im Zeitstrahl sind die nächsten Ausbauschritte der Sozialplattform dargestellt: von der Festlegung eines ersten Leistungsportfolios über dessen schrittweise Erweiterung und die Einbindung weiterer Komponenten bei Nutzung des Deutschland-Stacks mit seinen Basiskomponenten (u.a. EUDI-Wallet), fachagnostischen Komponenten und zentralen Zugängen (Deutschland-App).

Durchgängige digitale Ende-zu-Ende-Angebote setzen voraus, dass digitale Zugänge und Fachverfahren medienbruchfrei miteinander verbunden sind und die erforderlichen Daten sicher austauschen können. Die Umsetzung der Empfehlung 20 setzt hier an. Gemeinsam mit den fachlich und technisch Verantwortlichen klären wir, welche Daten- und Schnittstellenstandards für welche Anwendungsfälle erforderlich sind und wie ihre verlässliche Anwendung erreicht werden kann. Für die Anbindung von Trägern und Fachverfahren werden fachlich begründete Anwendungsfälle identifiziert, geeignete Umsetzungswege entwickelt und Optionen zur digitalen Unterstützung und Bündelung von Verfahren, beispielsweise durch ein digitales Backoffice, bewertet. Kurzfristig sollen gemeinsame Mindestanforderungen, Referenzschnittstellen und Unterstützungsangebote vorangebracht werden, soweit dies im bestehenden Rechtsrahmen möglich ist. Ausgehend von einem konsequent nutzerzentrierten Ansatz werden die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung entlang des gesamten Ende-zu-Ende-Prozesses erhoben. Dabei gilt das Prinzip „Reuse before Build“: Bestehende Vorgaben und Standards des D-Stacks sowie bereits erfolgreich umgesetzte Produkte wer-den systematisch angeschlossen. Die gewonnenen Erkenntnisse und identifizierten Anforderungen fließen zugleich in die Ausgestaltung einer übergeordnete Governance ein, die verbindliche Standards, klare Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Entscheidungswege für die Datenverarbeitung entlang des Ende-zu-Ende-Prozesses definiert.

Wie im Zeitstrahl dargestellt, werden die hierfür erforderlichen Daten- und Schnittstellenstandards zunächst anhand konkreter User-Journeys bestimmt. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Regelungen für eine verbindliche, anschlussfähige und nachnutzbare Umsetzung entwickelt

Bürgerinnen und Bürger sollen vorhandene Angaben und Nachweise nicht wiederholt erbringen müssen. Dafür müssen Daten rechtssicher zwischen den zuständigen Stellen wiederverwendet werden können. Die Empfehlungen 21 und 22 zielen darauf ab, die bestehenden rechtlichen Grundlagen für das Once-Only-Prinzip praktisch nutzbar zu machen sowie die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen und gegebenenfalls ergänzenden rechtlichen Voraussetzungen weiterzuentwickeln. Transparenz, Datensparsamkeit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung bleiben dabei maßgeblich.

Ausgehend von bestehenden Regelungen und bereits eingeleiteten rechtlichen Änderungen wird gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern geprüft, wie diese in der Praxis wirken und welche ergänzenden Anpassungen für einen digitaltauglichen Sozialdatenschutz und einen verbesserten Datenaustausch, insbesondere über NOOTS und FIT-Connect, erforderlich sind.

Der Zeitstrahl richtet den Blick deshalb auf die noch offenen Schritte: ergänzende Regelungen zum automatisierten Nachweisabruf, die weitere digital-taugliche Ausgestaltung des Sozialdatenschutzes sowie die Anbindung weiterer relevanter Register und gegebenenfalls die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Identifikationsnummer.

Mit Blick auf Empfehlung 24 wird geprüft, welche fachlichen, rechtlichen und technischen Hürden aktuell einer vernetzten hybriden Beratung entgegenstehen. Ziel ist, digitale und persönliche Beratungsangebote so zu verbinden, dass Bürgerinnen und Bürger einfacher die passende Unterstützung erreichen und unnötige Behördengänge vermieden werden. Welche digitalen Zugänge oder Plattformfunktionen hierzu einen konkreten Beitrag leisten können, wird anhand geeigneter Anwendungsfälle geprüft.

Die Empfehlungen 23 und 25 verbinden den verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien mit einer digitaltauglichen Gestaltung von Recht und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere geeignete Methoden und KI-Anwendungen, wie Rulemapping, Law as Code, KIPITZ und SPARK sowie  ein zugeschnittener Digitalcheck zur Beurteilung des neuen einheitlichen Leistungssystems. Diese Ansätze werden anhand konkreter Anwendungsfälle er-probt, hinsichtlich ihres Nutzens, ihrer Risiken und ihrer rechtlichen Voraussetzungen bewertet und bei positiver Bewertung schrittweise in die weitere Entwicklung und Anwendung überführt.

Der Zeitstrahl verbindet die Erprobung mit konkreten Entscheidungspunkten: Zunächst werden geeignete KI-Anwendungsfälle und mögliche Rechtsanpassungen geprüft. Parallel werden Rulemapping oder ähnliche Methoden bei der Vorbereitung geeigneter gesetzlicher Regelungen einbezogen, die Einsatzmöglichkeiten von Law as Code untersucht und Erfahrungen aus bestehenden Erprobungsformaten berücksichtigt. Auf dieser Grundlage werden die weiteren Maßnahmen festgelegt.

Künstliche Intelligenz kann dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu unterstützen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Beschäftigte von geeigneten Routinetätigkeiten zu entlasten sowie Effizienzen zu heben. Hierbei nutzen wir die Innovationskraft von Startups, die Vernetzungsmöglichkeiten von Hubs und Netzwerken, wie beispielsweise dem Agentic AI Hub, sowie die Rolle des Staates als Ankerkunde. Maßgeblich für ihren Einsatz sind ein klarer fachlicher Nutzen, die Bewertung möglicher Risiken, Rechtssicherheit, Datenschutz und eine verantwortungsvolle Ausgestaltung.

IV. Resümee

Die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung ist eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen, bürgernahen und zukunftsfähigen Sozialstaat. Mit dieser Roadmap legen wir einen gemeinsamen Handlungsrahmen für die weitere Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vor. Vorhandene Lösungen und Erfahrungen bilden die Grundlage, um digitale Angebote weiterzuentwickeln, miteinander zu verbinden und in der Fläche nutzbar zu machen.

Die Roadmap beschreibt das gemeinsame Zielbild, die strategischen Weichenstellungen und den aktuellen Stand der Umsetzung. Der Zeitstrahl bildet die fortzuschreibende Umsetzungsplanung ab. Er benennt die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Ausbauschritte sowie die dafür vorgesehenen Zeiträume und weist noch offene Entscheidungen transparent aus. Der Zeitstrahl wird im weiteren Prozess konkretisiert, regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die Umsetzung wird daran ausgerichtet, einen nachvollziehbaren Beitrag zur Akzeptanz digitaler Angebote sowie zu Produktivität und Effizienz der Arbeits- und Sozialverwaltung zu leisten. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des digitalen Ökosystems sind langfristige Aufgaben, die über die Laufzeit des Expertengremiums hinaus fortgeführt werden.