Um die Digitalisierung behördenübergreifend zu gestalten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2024 gemeinsam mit sieben Trägern und Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung die Digitalisierungsstrategie entwickelt.
Sie enthält 60 konkrete Maßnahmen, mit denen die Verwaltungsprozesse weiter digitalisiert, so weit wie möglich automatisiert und so der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsangeboten für Menschen und Unternehmen erleichtert werden soll. Dabei soll verstärkt behördenübergreifend zusammengearbeitet und eine digitalfreundliche Transformations- und Innovationskultur in der Verwaltung geschaffen werden.
Das Strategiepapier können Sie in unserem Publikationsbereich als PDF herunterladen oder im Web-Shop als Print-Ausgabe bestellen.
Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung
Um diese Transformation zu ermöglichen, werden in drei Handlungsfeldern die bestehenden Prozesse und Strukturen hinterfragt, neu gedacht und verbessert:
Handlungsfelder & Zentrale Maßnahmen
Ziel:
Leistungen sollen einfacher, schneller, barrierefrei und möglichst antragsarm werden.
Zentrale Maßnahmen:
- Antragsarme / antragslose Leistungen durch das Once-Only-Prinzip: nachhaltige Datennutzung durch sinnvolle Weitergabe persönlicher Daten innerhalb der Behörden
- Einheitliche Nutzerkonten (z. B. BundID‑Integration)
- Digitale End‑to‑End‑Prozesse für Sozialleistungen – von Antrag bis Bescheid
- Digitale Nachweise statt Papier (z. B. digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Verbesserte Online‑Terminvergabe und digitale Beratungstools
- KI-Anwendung "Behörden-KlarText" für verständlichere Sprache in der Verwaltung
- Mobile‑first‑Design für alle neuen digitalen Angebote
- Barrierefreie digitale Formulare nach BITV
Ziel:
Die Arbeits‑ und Sozialverwaltung soll behördenübergreifend vernetzt, sicher und effizient arbeiten.
Zentrale Maßnahmen:
- Umsetzung des Once-Only-Prinzip der Bundesverwaltung: Gemeinsame Datenplattformen für Sozialdaten und automatisierte Datenübermittlung zwischen den Behörden
- Standardisierte Schnittstellen (APIs) und cloudfähige IT-Architekturen in der Sozialverwaltung
- Einheitliche Registeranbindung (Melderegister, Personenstandsregister, Unternehmensregister)
- Einführung moderner Fachverfahren (z. B. KI‑unterstützte Fallbearbeitung)
- Sicherheitsstandards nach BSI‑Vorgaben
Ziel:
Die Verwaltung soll digital kompetent, agil und innovationsfreundlich werden.
Zentrale Maßnahmen:
- Weiterbildungsoffensive für Beschäftigte und Führungskräfte
- Agile Projektmethoden in Behörden verankern
- Innovationslabore, Experimentierräume und Wissensplattformen für Best Practices
- Kooperationen zwischen Behörden stärken (BA, DRV Bund, DGUV etc.)
- Messbare Digitalisierungsziele und Monitoring
Hintergrundinformationen
Die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung wurde im April 2024 veröffentlicht. Bei der Entwicklung waren folgende Partner beteiligt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Welche zentralen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und wie wir die Modernisierung und Digitalisierung des Sozialstaats voran treiben, erfahren Sie hier:
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