Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Thema "Karzinoide der Lunge verursacht durch exogene Noxen" beschlossen.
Ein Karzinoid ist eine seltene Lungenkrebserkrankung. Es stellte sich die Frage, ob Karzinoide der Lunge von den Berufskrankheiten mit umfasst sind, die den Begriff "Lungenkrebs" (oder Synonyme dieses Begriffs) entweder in der Bezeichnung der Berufskrankheit oder in den jeweiligen Veröffentlichungen des ÄSVB enthalten. Insgesamt betrifft die Stellungnahme des ÄSVB somit 14 Berufskrankheiten (Nr. 1103, 1104, 1108, 1110, 1310, 1311, 2402, 4104, 4109, 4110, 4112, 4113, 4114 und 4116). Der Begriff "Karzinoid" ist in den Bezeichnungen dieser Berufskrankheiten oder in den dazugehörigen Veröffentlichungen des ÄSVB nicht explizit aufgeführt.
Nach der WHO-Klassifikation handelt es sich bei Karzinoiden um histologische Subtypen der Lungentumore. Der ÄSVB kam nach einer systematischen Recherche der wissenschaftlichen Literatur zu der Auffassung, dass die Datenlage es derzeit nicht erlaubt, Karzinoide von den Berufskrankheiten, die Lungenkrebs umfassen, auszuschließen. Für die Prüfung im Einzelfall gilt daher: das Vorliegen eines Karzinoids nach einer versicherten Exposition gegenüber einer zur Verursachung von Lungenkrebs geeigneten Noxe eröffnet die Prüfung, ob die Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen ist.