Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Kantar Public (ehemals TNS Infratest Sozialforschung) im Jahr 2018 zum achten Mal nach 2003, 2004, 2006, 2008, 2011, 2013 und 2015 eine empirische Untersuchung zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt. Einbezogen in die "Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2017" (BAV 2017) wurden Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, und öffentliche Zusatzversorgungsträger. Die Daten zu Direktzusagen und Unterstützungskassen basieren dagegen auf Geschäftsstatistiken des "Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit" (PSVaG). Damit wird nunmehr die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) und des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) am 1. Januar 2002 aufgezeigt. Mit BAV 2017 wird die bestehende Zeitreihe um die Referenzpunkte Dezember 2016 und Dezember 2017 ergänzt und damit bis unmittelbar vor Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Januar 2018. Neben der Entwicklung der Zahl von Versicherten und Anwartschaften werden in BAV 2017 auch die Beitragshöhe sowie die Inanspruchnahme von Förderwegen analysiert.
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