Die rechtswissenschaftliche Betrachtung des Persönlichen Budgets untersucht zunächst die Rechtsverhältnisse zwischen den Hauptbeteiligten, also den leistungsberechtigten Personen (Budgetnehmern), den oder die Rehabilitationsträger und die Leistungserbringer, die dem Budgetnehmer ermöglichen, aus dem Budget Leistungen zu bekommen, die seiner Teilhabe dienen. Sie beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen den Regelungen des SGB IX und den "für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen", das in § 7 SGB IX geregelt ist, und mit der zeitgemäßen, umfassenden und zügigen Ausführung der Sozialleistungen für die Berechtigten.
Weitere Themen sind: das Verwaltungsverfahren, die Bemessung des Budgets, die Pfändbarkeit, das Betreuungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und die Haftung.