Die Datenlage zu Migrantinnen und Migranten ist in Deutschland nicht ausreichend. Das mahnt auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an. Nach Art. 31 der UN-BRK ist Deutschland als Vertragsstaat jedoch zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten verpflichtet. Sie sollen es ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung des Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen. Mit der Vorstudie des Instituts für Höhere Studien in Wien liegt nun ein Konzept vor, wie die Wissenslücken Schritt für Schritt geschlossen werden können. Die Empfehlungen reichen von der Definition der Zielgruppe, der Ziehung der Stichprobe über die Inhalte des Fragebogens bis zum Feldzugang und den Befragungsmethoden.
Teilhabe