Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden im Jahr 2021 Regelungen zu den Assistenzhunden in das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen. Seitdem haben Menschen, die von einem Assistenzhund begleitet werden, grundsätzlich das Recht, sich zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, von einem Assistenzhund begleiten zu lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Auswirkungen der neuen Regelungen untersuchen lassen. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Teilhabe