Soziale Sicherung

Kurzexpertise zur Wirkung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Ergebnisse einer Befragung von Leistungsträgern und sozialen Dienstleistern

Am 27. März 2020 wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet mit dem Ziel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie für soziale Dienstleister abzumildern und deren Bestand zu sichern. Das BMAS hat Ende des Jahres 2021 eine bundesweite Studie zur Inanspruchnahme, Wirkung und dem Verfahren der Umsetzung aus der Perspektive von Leistungsträgern und Leistungserbringern durchführen lassen. Auftragnehmer der Studie war das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Die Kurzexpertise enthält neben umfangreichen Darstellungen über die Wirksamkeit des SodEG in der vom Gesetzgeber intendierten Zielsetzung, den Bestand der sozialen Infrastruktur zu sichern, auch Lehren für einen möglichen Umgang mit ähnlichen Situationen in der Zukunft.