Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz wurden seit Januar 2015 die Prüfungen der ordnungsgemäßen Bezahlung der Künstlersozialabgabe erheblich ausgeweitet. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung führen diese Prüfungen bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Gesamtsozialversicherungsprüfung durch. Ebenfalls erheblich ausgeweitet wurde die Beratung potenziell abgabepflichtiger Unternehmen. Darüber hinaus wurde eine Prüfgruppe der Künstlersozialkasse zur Durchführung branchenspezifischer Schwerpunktprüfungen, zur verstärkten Information und Beratung sowie der Schulung der Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherungsträger geschaffen.
Der vorliegende Evaluierungsbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) thematisiert, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden, ob die gewählten Mittel zur Erreichung dieser Ziele sachgerecht sind und ob ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Maßnahmen besteht. Hierzu wurden relevante Daten der Träger der Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse ausgewertet und Online-Befragungen von Unternehmen, Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie der Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherungsträger durchgeführt. Ferner wurden Interviews mit Prüferinnen und Prüfern der Künstlersozialkasse und mit Ausgleichsvereinigungen geführt.
Der Endbericht kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass sich die Maßnahmen des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes insgesamt bewährt haben und insbesondere die Kernziele erreicht wurden, den Abgabesatz zu stabilisieren, die Abgabegerechtigkeit zu erhöhen und die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe erheblich zu steigern. Daher sprechen sich die Autoren dafür aus, die Regelungen des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes weitgehend unverändert beizubehalten.
Sozialversicherung