Mit dem Forschungsvorhaben sollte geprüft werden, ob Beeinträchtigungen in einigen der neun Teilhabebereiche der ICF als Kriterium geeignet sind, um den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2023 zu definieren. Eine Analyse von 1.796 Akten von Leistungsbeziehern zeigt, dass bei Anwendung verschiedener Berechnungsvarianten immer eine Restgruppe von Personen bleibt, die nach Anwendung der erprobten Kriterien nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört. Die Auswertung von 551 ergänzenden Interviews bestätigt dies und zeigt darüber hinaus, dass von den Personen, die keine Leistungen bezogen, ein unterschiedlich großer Teil zum leistungsberechtigten Personenkreis neu hinzukommen würde. Bei einer quantifizierenden Neudefinition bleibt somit der leistungsberechtigte Personenkreis nicht unverändert. Daher wird abschließend eine qualitative Neudefinition in Orientierung an der ICF vorgeschlagen.
Teilhabe