Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" eingesetzt. Nach seinem Zwischenbericht vom 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett am 27. August 2014 seinen Abschlussbericht vor. Der Abschlussbericht enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht weitere Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung aus den EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.
Sozialversicherung
Abschlussbericht
des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten"