Deutschland begrüßt die Empfehlung des Rates der Europäischen Union (EU) zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben - Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie vom 30. Oktober 2020. Die Ratsempfehlung schafft eine breite und solide Grundlage, die eine zielorientierte und erfolgreiche Politik zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten unterstützt und wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik gibt.
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