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Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobberinnen und Minijobber), Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Sie erhalten den Mindestlohn unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.