Zeitarbeit ist in Deutschland in allen Wirtschaftsbereichen weit verbreitet und unterliegt strukturellen und wirtschaftlichen Schwankungen. Der Anteil von Zeitarbeitsbeschäftigten beträgt in einigen Branchen bis zu 30 Prozent. Dabei stellen Beschäftigte in Hilfstätigkeiten mit knapp einem Drittel die stärkste Gruppe dieser Branche dar. Im Fokus des Arbeitsschutzes stehen Zeitarbeitsbeschäftigte deshalb, weil sie häufig besonderen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind.
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine arbeitsmedizinische Empfehlung zur Zeitarbeit entwickelt. Sie beschreibt, welchen Beitrag arbeitsmedizinische Prävention zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Zeitarbeitsbeschäftigten leisten kann. Dem AfAMed gehören fachkundige Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesärztekammer sowie aus der arbeitsmedizinischen Wissenschaft und Praxis an.
Die arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) "Zeitarbeit" stellt eine Handlungshilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen. Als Information kann sie ebenso vom Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragten/der Sicherheitsbeauftragten genutzt werden. Auf der Basis von rechtlichen Grundlagen und einer Skizzierung des Problemfeldes findet der Leser im Kapitel „Handlungsanleitung“ dargestellt, welche Bedeutung die Kernpunkte dieser Empfehlung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten haben und welche jeweils konkrete Vorgehensweise empfohlen wird. Am Ende sind Literatur und sonstige Hinweise aufgeführt.
Im Anhang findet sich das Muster einer Arbeitsschutzvereinbarung als PDF-Formular zum Download. Weitere Informationen zur Nutzung von PDF-Formularen entnehmen Sie bitte unseren Benutzerhinweisen.
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