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Mit Unterzeichnung der globalen Agenda für nachhaltige Entwicklung ("Agenda 2030") im September 2015 hat sich Deutschland verpflichtet, die dort formulierten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) umzusetzen. Dabei fordert die Agenda ausdrücklich, die Schwächsten und Verwundbarsten in den Mittelpunkt zu stellen, inklusive Gesellschaften zu fördern und niemanden zurückzulassen ("leave no one behind"). Die Agenda 2030 richtet sich an alle: Regierungen weltweit, die Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft. Eine Umsetzung durch alle Beteiligten würde einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und einem Leben in Würde für alle leisten.
Für das BMAS hat vor allem die nationale Umsetzung der SDGs 1 (Bekämpfung von Armut), 8 (produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit) und 10 (Verringerung der Ungleichheit) Priorität, wobei diese drei SDGs eng miteinander verwoben sind. Denn das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Armut und zu großer Ungleichheit ist eine auskömmliche Beschäftigung.
In seinem Nachhaltigkeitsbericht 2019 stellt das BMAS diese SDGs vor und erläutert die ergriffenen Maßnahmen zur Zielerreichung. Darüber hinaus berichtet das BMAS auch über Nachhaltigkeit im eigenen Verwaltungshandeln.