Der Bundespräsident hat am 21. Juli 2005 den Deutschen Bundestag aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen für den 18. September 2005 angesetzt. Im verbleibenden Zeitraum der 15. Legislaturperiode ist dem Auftrag des Deutschen Bundestages nachzukommen, die Sozialberichterstattung in ihrer bewährten Form fortzuführen. Diesen Auftrag erfüllt die Bundesregierung mit der Vorlage dieses Sozialberichts 2005, der am 10. August 2005 vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde. Bedingt durch die Verkürzung der 15. Legislaturperiode musste dabei auf den Teil B des Sozialberichts - das Sozialbudget - verzichtet werden. Die ausführliche statistische Beschreibung der sozialen Sicherungssysteme entfällt daher ebenso wie die mittelfristige Prognose der Sozialleistungen und der Materialband.
Der neue Sozialbericht 2009 erscheint im Herbst 2009.