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Rede

"Teilhabe ist keine Wohltat des Sozialstaats, sondern ein verbrieftes Recht"

Rede von Bundesministerin Bas anlässlich der Inklusionstage vom 12. Mai 2025. Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages – liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau LaGrande, sehr geehrte Gäste der Inklusionstage,

ich freue mich sehr, gleich mit einem so schönen Termin in meine Amtszeit einzusteigen: den Inklusionstagen 2025.

Sie haben sich ein spannendes, aber auch sehr umfassendes Thema vorgenommen: die Digitalisierung. Davon ist ja in unserem täglichen Leben inzwischen so ziemlich alles geprägt: Wie wir einkaufen, miteinander kommunizieren und Medien nutzen, unsere Arbeit organisieren und unsere Freizeit gestalten. Ein Ende der Digitalisierung aller Lebensbereiche ist nicht in Sicht.

Wir neigen ja bisweilen dazu, zu allererst auf die Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen. Aber in diesen unruhigen Zeiten können wir eine Portion Zuversicht gut gebrauchen. Deshalb möchte ich heute mit den positiven Aspekten der Digitalisierung anfangen. Mit den Vorteilen, die der technologische Fortschritt für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt beim Thema Teilhabe und Selbstbestimmung.

Hier ein paar ganz konkrete Beispiele: Menschen mit Sehbehinderungen können Screen-Reader und Sprachausgaben nutzen und sich Inhalte vorlesen lassen. Smartphone Apps erkennen und beschreiben Gegenstände. 

Hörbehinderte Menschen können Echtzeit-Untertitelung durch KI nutzen. Menschen, die Hände und Arme nicht benutzen können, bedienen ihren Computer oder den Rollstuhl mittels Augenbewegungen.

Das sind ganz konkrete Entwicklungen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen besser machen. Wir werden noch mehr gute Beispiele kennenlernen. Spätestens, wenn ich nachher die schöne Aufgabe habe, den Bundesteilhabepreis zu verleihen!

All dies sind Ergebnisse von Forschung, Erfindergeist und unternehmerischem Mut. Und davon – das nur nebenbei – könnten wir insgesamt ein bisschen mehr gebrauchen. 

Und nun doch zu den Risiken und Nebenwirkungen. Digitalisierung nutzt Menschen mit Behinderungen nur, wenn sie in die Entwicklung und in die Umsetzung einbezogen werden. Und zwar von Beginn an. Nur so kann gewährleistet werden, was wir alle wollen: 

Die Digitalisierung muss allen Menschen zugutekommen! Sie darf nicht ausschließen oder diskriminieren – etwa durch Algorithmen. Die Digitalisierung kann und muss genutzt werden, um die Inklusion voranzubringen.

Wir wissen alle, dass da Luft nach oben ist. Deshalb enthält der Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode einen klaren inklusionspolitischen Auftrag. Ich zitiere: „Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können“. Wichtig ist das Wort „Recht“. Denn Teilhabe ist keine Wohltat des Sozialstaats, sondern ein verbrieftes Recht. Und auf dieses verbriefte Recht können sich in unserem Land Millionen von Menschen berufen:

In Deutschland leben über 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, davon knapp 8 Millionen mit einer Behinderung. All diese Menschen haben Freunde und Familie. Politik für Menschen mit Behinderungen ist also Politik für einen sehr großen Teil der Bevölkerung.

Fakt ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag noch immer auf zu viele Barrieren stoßen. Manche dieser Barrikaden sind physisch, manche sind kommunikativ: In der Freizeit, beim Arztbesuch, in Bildungseinrichtungen oder auf Reisen – und im digitalen Raum. Und auch am Arbeitsmarkt sind wir in Deutschland von gleichberechtigter Teilhabe weit entfernt.

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen liegt weiterhin deutlich über der allgemeinen Quote. Und auch der hohe Anteil der Langzeitarbeitslosen ist besorgniserregend. Und das, obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Durchschnitt besser qualifiziert sind als Arbeitslose ohne Behinderung. 

Über 180.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Die Realität sieht anders aus: Nur ein kleiner Teil von ihnen besetzt alle Pflichtarbeitsplätze. Die anderen bezahlen lieber die Ausgleichsabgabe. Für mich ist das völlig unverständlich. 

Einerseits wird der Mangel an Fachkräften und ganz allgemein an Arbeitskräften beklagt. Andererseits wird das Potenzial von Menschen mit Behinderungen viel zu wenig ausgeschöpft. Ich bin überzeugt: Dieser Widerspruch muss endlich aufgelöst werden! 

In der neuen Legislaturperiode werden wir den allgemeinen Arbeitsmarkt deshalb inklusiver machen. Dazu werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen weiter stärken: Sie helfen Arbeitgebern seit 2022 bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht. Sie beraten Arbeitgeber und unterstützen bei der Beantragung von Förderleistungen. Damit entlasten sie die Unternehmen von bürokratischem Aufwand.

Auch die Reform der Werkstätten für behinderte Menschen bleibt ein großes Thema. Unter anderem wollen wir den Wechsel von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Uns geht es vor allem auch um die Zukunft der jungen Menschen mit Behinderungen. Sie sollen möglichst eine inklusive Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. So vermeiden wir, dass einige eventuell in der Werkstatt bleiben, obwohl alle jungen Leute in den Betrieben dringend gebraucht werden.

Gleichzeitig müssen wir weiter an der Grundvoraussetzung arbeiten: der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet mehr Lebensqualität für uns alle – zumal in einer älter werdenden Gesellschaft. Aber Barrierefreiheit hat darüber hinaus eine Bedeutung für eine moderne Verwaltung und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Wir wollen die nächsten vier Jahre nutzen, um die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich zu verbessern. Deshalb werden wir in der neuen Legislaturperiode das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln. Sie wissen alle, dass das in der letzten Legislaturperiode leider nicht mehr gelungen ist. Und es ist auch kein Geheimnis, woher uns bei diesem wichtigen Vorhaben Gegenwind ins Gesicht blies. 

Wir werden – unter anderem – regeln, dass öffentlich zugängliche Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei zu gestalten sind. Außerdem werden wir das Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache im BGG verankern. Auch das Zertifizierungssystem von Assistenzhunden wollen wir in die Umsetzung bringen.  

Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema in allen relevanten Politikfeldern. Deshalb wollen wir die Bundesinitiative Barrierefreiheit weiterführen – mit den Schwerpunkten Mobilität, Wohnen und Bauen, sowie Gesundheit.

Ein weiterer Schwerpunkt steht heute im Fokus: der Bereich Digitales. Dazu macht der Koalitionsvertrag klare Ansagen. Das ist auch nötig. Denn bei der digitalen Barrierefreiheit sind wir noch nicht da, wo wir sein sollten. Dabei gibt es echte Fortschritte: Zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. 

Der Countdown läuft: Ab Ende Juni sind private Anbieter verpflichtet, zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei auf den Markt zu bringen. Das umfasst Dienste wie „WhatsApp“, „Zoom“ oder Bankdienstleitungen. Aber auch Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Ticketautomaten, E-Books, und vieles mehr. Ich bin sehr gespannt auf den Schub, den das BFSG in wenigen Wochen auslösen wird. 

Ein weiteres dringliches Thema in der neuen Legislaturperiode ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt. Studien belegen leider immer wieder, dass Menschen mit Behinderungen einem deutlich erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Gewalt zu erfahren. Besonders Mädchen und Frauen mit Behinderungen werden viel zu häufig Opfer von Gewalt. Das können wir nicht länger hinnehmen. 

Das Thema liegt mir auch persönlich sehr am Herzen. Deshalb unterstütze ich in meiner Heimatstadt Duisburg die Vereine „Wildwasser“ und „Frauen helfen Frauen“. Beide setzen sich vor Ort für Mädchen und Frauen ein, die Opfer von Gewalt werden. Unter Federführung des BMAS trifft sich derzeit ein Arbeitskreis „Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“. Bis zum Sommer soll der Arbeitskreis einen „Wegweiser Gewaltschutz“ mit konkreten Empfehlungen erarbeiten.  

Ich konnte nur einige wichtige Punkte anreißen. Aber Sie sehen: Wir haben uns als neue Regierung in der Inklusionspolitik viel vorgenommen. Wir folgen auch in der neuen Legislaturperiode dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich dazu.

Das bedeutet, dass Inklusionspolitik für uns keine Gnade des fürsorgenden Wohlfahrtsstaats ist. Sondern ein Instrument zur Verwirklichung von Menschenrechten. Dieser menschenrechtsbasierte Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland nicht politisch verhandelbar. Dass ich das so ausdrücklich betonen muss, hat leider Gründe. Sie kennen sie alle. 

Deshalb kann man es nicht oft und deutlich genug sagen: Unsere Inklusionspolitik orientiert sich an einem Ziel: Menschen mit Behinderungen müssen ihr Recht auf eine volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen verwirklichen können. Und es ist unsere Aufgabe, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Das wird unser Handeln auch in der neuen Legislaturperiode leiten.

Vielen Dank.