Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" hat in seiner heutigen Sitzung auf dem GovTech Campus in Berlin eine wesentliche Entscheidung für die Zukunft der Sozialleistungen in Deutschland getroffen: Die bereits bestehende Sozialplattform wird zum zentralen digitalen Sozialportal ausgebaut.
Nach dem Auftakt am 20. Mai 2026, an dem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger teilnahmen, trafen sich die entsandten Mitglieder von Bund, Ländern und Kommunen im Juni zu ihrer zweiten Sitzung, um die bisher festgelegten Arbeitspakete zu prüfen und die nächsten Meilensteine zu definieren. Im Mittelpunkt stand ein erster Arbeitsentwurf der verbindlichen Roadmap, die die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die weitere Arbeit des Gremiums festlegen soll.
In der dritten Sitzung wurde nun die Sozialplattform als zentrales digitales Sozialportal beschlossen und ein konkretes Zielbild formuliert. Die Entwicklung der Sozialplattform wurde in den Jahren 2021 bis 2023 aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes finanziert und bietet bereits heute nutzendenorientiert eine Reihe an Services rund um das Thema Sozialleistungen an, von der Leistungssuche über die Antragsstellung bis hin zu Beratungsangeboten. Die Plattform stellt den Nutzenden in den Fokus, bietet die Möglichkeit der Ende-zu-Ende-Digitalisierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und ist Pilotprojekt für den Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System zum Registerdatenabruf. Damit werden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Bearbeitung vom digitalen Antrag bis zur digitalen Bescheiderteilung geschaffen.
Die Sozialplattform soll sukzessive als "One-Stop-Shop" weiterentwickelt und eine entsprechende Verbindlichkeit hergestellt werden, sodass deutschlandweit ein einheitlicher digitaler Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet ist. Dabei wird auch die Anbindung der Deutschland-App verfolgt.
Mit der Sozialplattform kann auf ein bereits föderal verankertes System, eine hohe Fachlichkeit im Arbeits- und Sozialbereich und auf eine in der Fläche bereits vorhandene kommunale Anbindung zurückgegriffen werden. Das ist die Basis, um Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Leistungsverwaltung schnell erreichen zu können. Sie wird von einer Länderallianz aus 14 Bundesländern gemeinsam betrieben und finanziert. Die sichere Identifizierung erfolgt über das Bürgerkonto BundID; künftig wird dies zusätzlich über die neue EUDI-Wallet möglich sein.
Die Entscheidung für die Sozialplattform bildet den Ankerpunkt für die Umsetzung weiterer Empfehlungen, mit denen sich das Expertengremium beschäftigen wird. Im Arbeitspaket "Datenraum der A+S-Verwaltung" wird die Konzeption für eine gemeinsame Governance anhand konkreter Use Cases der Sozialplattform erarbeitet werden. Dafür sollen unter anderem zeitnah auch ein verbindlicher Datenstandard und konkrete Schnittstellen festgelegt werden.
Mit der Entscheidung für die Sozialplattform setzen wir eine zentrale Empfehlung der Sozialstaatskommission vorzeitig um. Wir schaffen zugleich den Ausgangspunkt dafür, dass Anträge auf Sozialleistungen künftig komplett digital abgewickelt werden können. Die Sozialplattform ist bereits föderal verankert und ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Entscheidung schnelle Mehrwerte für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialverwaltung schaffen werden. Mit Fokus auf die Nutzenden wollen wir dabei bestehende Fachportale und Angebote nicht einfach abschaffen, sondern haben ihre sinnvolle anwenderfreundliche Vernetzung im Blick.
Mit der Sozialplattform haben wir eine große Chance, im Leben der Menschen echte Veränderungen zu bewirken. Wir können Technologie nutzen, um schnell und unkompliziert Hilfe zu organisieren – gerade in schwierigsten Lebenslagen. Dabei arbeiten wir effizient auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen und ermöglichen intelligente Verfahren.
Das Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatsreform" tagt monatlich bis Ende 2027 und setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung als Vorsitzende, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie den drei kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Weitere Bundesländer, Sozialversicherungsträger und Digitalexpertinnen und -experten werden themenbezogen hinzugezogen, um das Fachwissen aus allen Bereichen zu nutzen.
Ziel des Expertengremiums ist es, die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung voranzutreiben und damit einen Sozialstaat zu schaffen, der schneller hilft und einfacher funktioniert. Durch die konsequente Vernetzung von Prozessen, Daten und Services soll die digitale Infrastruktur künftig nicht nur die Effizienz der Verwaltung erhöhen, sondern auch die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern.