Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen der Durchführung der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) verpflichtet, einen solchen Aktionsplan zu erstellen und an die Europäische Kommission zu übersenden.
Der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen enthält entsprechend den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie mehrere konkrete Maßnahmen, die auf die Steigerung der tarifvertraglichen Abdeckung in Deutschland zielen, und die auch im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode angelegt sind. Die Stärkung der tarifvertraglichen Abdeckung als Mittel zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie entsprechend wurde der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland nach Anhörung der Sozialpartner erstellt. Die Stellungnahmen der Sozialpartner sind Bestandteil des Anhangs zum Nationalen Aktionsplan.
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