Das Bundeskabinett ist am 15. Juli 2026 zu seinem zweiten Entlastungskabinett zusammengekommen und hat umfassende Erleichterungen u. a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim Arbeitsrecht beschlossen. Die verabschiedeten Vorhaben entlasten Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich.
Bei der Sitzung wurde ein positives Fazit zu den Entlastungsschritten gezogen.
Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau. Wir haben in den letzten Monaten über 40 Maßnahmen umgesetzt und entlasten damit die Wirtschaft und die Bürger mit insgesamt 10 Milliarden Euro. Das ist Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses des Staates: Schlank, effizient und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von Unternehmen und Bürgern. Wir werden künftig nur das wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen. Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden.
Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz. Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Mehr als 720 Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg.
Unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten lähmen unser Gesundheitssystem. Wir wollen diese zurückfahren und die notwendigen Freiräume sowie mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Wo Prozesse etwa aufgrund von Qualitätsgründen nicht verzichtbar sind, müssen sie digitalisiert werden. Genau hier setzen wir mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen an: Mit der elektronischen Überweisung wird der letzte analoge Prozess in der Versorgung digitalisiert. Die elektronische Patientenakte soll nicht nur für Personen mit Krankheitsgeschichte, sondern im Versorgungsalltag für alle Versicherten durch eine einfache Handhabung und Anwendungen mit klarem Mehrwert unersetzbar werden. Insgesamt macht dieses Gesetz die Versorgung einfacher, besser und effizienter.
Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen. Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen, und das setzen wir auch konsequent um. Wir erleichtern damit den Alltag der Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher.
Zeitgleich wurde auch ein Paket an Maßnahmen beschlossen, das noch bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll.
Beschlossene Maßnahmen
Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die Bundesregierung 43 konkrete Maßnahmen quer über alle Ressorts umgesetzt. Dazu gehören u. a. weniger Hürden beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und Glasfaser, beschleunigte Genehmigung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten, Kostensenkung beim Führerschein durch digitalen statt Präsenzunterricht, das Digitale-Identitäten-Gesetz zur Einführung einer Wallet, mehr Flexibilität beim Einbau und Austausch von Heizungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, durch das rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben entfallen können.
Mit dem zweiten Entlastungskabinett kommen zehn weitere Entlastungsmaßnahmen hinzu. Zusammen mit den in den letzten sechs Wochen beschlossenen Maßnahmen ergibt sich eine Entlastung von 2,1 Milliarden Euro, seit dem ersten Entlastungskabinett beträgt die Gesamtentlastung 10,4 Milliarden Euro.
Am Mittwoch beschlossene Maßnahmen:
- Digitale Anwendungen entlasten Ärzte und Patienten: Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitssystems massiv voran und sorgt für jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro für die Wirtschaft. Herzstück ist vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI). Darüber hinaus werden der digitale Nachrichtenversand sowie die geplante Einführung der elektronischen Überweisung die Abläufe für Patientinnen, Patienten und Leistungserbringer spürbar vereinfachen. Gleichzeitig werden die Interoperabilität sowie die datengestützte Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten konsequent gestärkt, um Forschung und Innovation in Deutschland zu sichern.
- Ende des Flickenteppichs bei Lkw-Fahrverboten: Auch im Verkehrsbereich sorgt das Entlastungskabinett heute für einen spürbaren Bürokratierückbau, der die Wirtschaft um ca. 63,3 Millionen Euro jährlich entlastet. Durch das neue Maßnahmenpaket werden Verwaltungsverfahren vereinfacht und modernisiert. Für die Transport- und Logistik-Branche gibt es Erleichterungen durch Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot. Dieses gilt künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Die Regierung beendet den bisherigen bürokratischen Flickenteppich an Bundesländergrenzen, verkürzt Standzeiten von Lkw-Fahrern und schafft dringend benötigte Planungssicherheit.
- Modernisierung bei der Arbeitsförderung: Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, die Prozesse in der Arbeitsverwaltung digitaler und damit bürgerfreundlicher und transparenter macht. Wer etwa Leistungen beantragt oder Änderungen mitteilen muss, soll das künftig digital erledigen können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche können künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden; die tägliche Briefkasten-Pflicht entfällt, solange man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler lässt sich künftig formlos per E-Mail schließen. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft um 11 Millionen Euro und bringt Bürgern eine Zeitersparnis von fast einer Million Stunden.
- Elektroautos brauchen keine Plakette mehr: Wer ein reines Elektroauto fährt, muss künftig keine grüne Plakette mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben, um in eine Umweltzone einzufahren. Das E-Kennzeichen selbst gilt als Nachweis.
Verabredungen für weitere Maßnahmen bis Ende 2026
Die Bundesregierung hat heute zudem über 30 weitere Maßnahmen festgehalten, die zum überwiegenden Teil spätestens bis Jahresende verabschiedet werden. Damit wird zusätzlich nochmal eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt. Dazu gehören u.a.:
- Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen: Im Rahmen der Selbstverwaltung soll die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt werden. Das BMAS hat die Selbstverwaltung gebeten, insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu überarbeiten und zu vereinfachen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen hierdurch Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Millionen Euro jährlich.
- Abschaffung der Bonpflicht: Die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege wird schrittweise abgeschafft – zunächst für Bagatellbeträge, anschließend vollständig. Dadurch werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und Sachaufwand entlastet.
- Bauen einfacher, günstiger, schneller machen: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann.
Die vollständige Liste aller seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 beschlossenen Maßnahmen sowie den Ausblick bis Jahresende finden Sie im "Bericht zum Bürokratierückbau" auf www.bmds.bund.de.