Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2019 geförderten "Zukunftszentren" gehen in eine nächste Runde!
Die seit 2019 geförderten sogenannten „Regionalen Zukunftszentren“ unterstützen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen. Dazu bieten sie auf die jeweiligen Unternehmen zugeschnittene Tiefenberatungen und innovative Qualifizierungsangebote an, die gemeinsam mit den Unternehmen und Beschäftigten entwickelt und direkt erprobt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden veröffentlicht und tragen zu einem lernenden Mittelstand und zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik bei.
Das Folgeprogramm baut auf den bestehenden "Zukunftszentren“-Programmen auf. Anfang 2023 sollen die neuen "Zukunftszentren" mit einer Laufzeit von vier Jahren an den Start gehen. Neben den "Regionalen Zukunftszentren" wird ein koordinierendes Zukunftszentrum die Ergebnisse aus den Regionen zusammenführen, den gegenseitigen Austausch fördern und für den Transfer von länderübergreifendem Wissen zum Wandel der Arbeitswelt in die Breite sorgen. Ein "Haus der Selbstständigen"soll die Gestaltungskompetenz von Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen im digitalen Wandel stärken. Es hat die Aufgabe, die Gründung von Interessenvertretungen zu unterstützen und selbstregulierende Verfahren zu fördern, die geeignet sind, Vergütungssituation und Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen und Plattformbeschäftigten zu verbessern.
Bewerbungsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre Nähe zu den Zielgruppen nachweisen können.
Die Förderrichtlinie wurde am 6. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis zum 20. Juni 2022 (23:59 Uhr) können sich interessierte Organisationen unter www.foerderportal-zeus.de bewerben. Die Richtlinie finden Sie im Anhang. Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmas.de/zukunftszentren