Digitalisierung

Bund unterstützt Unternehmen und Verwaltung

Neue Förderrichtlinie für INQA-Experimentierräume zum Thema Resilienz

Seit 2002 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) gute Arbeit für Beschäftigte, Unternehmen und Verwaltungen. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten neuen Förderrichtlinie "Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume" setzt das BMAS die zuwendungsrechtliche Projektförderung im Rahmen von INQA fort.

Unternehmen und Verwaltungen müssen gerade viele Veränderungen parallel bewältigen. Ob Digitalisierung, Klimawandel, Pandemie oder Wertewandel - all das verändert auch die Ansprüche an gute Arbeit. Dabei zeigt sich immer wieder: Behaupten können sich jene Arbeitgeber, die mit moderner Führung, Flexibilität und Offenheit punkten. Mit den "INQA-Experimentierräumen" fördern wir jene Organisationen, die ihre Resilienz auch jenseits von Krisenzeiten weiterentwickeln und im betrieblichen Alltag erproben wollen. So können sie geeignete Ressourcen für kommende Herausforderungen aufbauen und halten.

Mit der neuen Richtlinie fördert das BMAS innovative Vorhaben zur Stärkung der Arbeitsqualität, Organisationskultur und einer zukunftsgerechten Gestaltung der Arbeitswelt. Die Richtlinie enthält einen allgemeinen, vier Jahre gültigen Förderrahmen, aus dem regelmäßig einzelne Förderaufrufe zu konkreten INQA-Themenfeldern erfolgen. Der erste Förderaufruf fokussiert das Thema "Resilienz (durch gut gestaltete Arbeitsbedingungen) in Zeiten des beschleunigten Wandels". Gefördert werden betriebliche Experimentierräume, die Fragen der organisationalen Resilienz in einem der vier Themenfelder Führung, Vielfalt, Gesundheit und Kompetenzentwicklung bearbeiten. Erprobt werden sollen Praxisansätze, die später durch Erfahrungsaustausch auch anderen Unternehmen und Verwaltungen helfen können.

Mit der neuen Förderrichtlinie wird der Zielstellung aus dem Koalitionsvertrag 2021 - 2025 entsprochen, zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierräume zu ermöglichen, in denen innovative Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen erprobt werden können. Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des BMAS. Bis Ende 2025 stehen für die INQA-Experimentierräume insgesamt 3 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Die neue Richtlinie wurde am 8. September 2022 veröffentlicht, ebenso der 1. Förderaufruf. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.inqa.de/exp.

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