Die Arbeitsmarktzahlen aus Nürnberg geben Anlass für Zuversicht. Mit der fortgesetzten Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Mai erneut gesunken auf aktuell 2,69 Millionen Menschen, die Arbeitslosenquote liegt bei 5,9 Prozent. Für diese Stabilität kämpfen wir mit aller Kraft.
Unser wichtigstes Instrument ist weiterhin das Kurzarbeitergeld. Im März waren 2,6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Das ist teuer, aber weiterhin unverzichtbar. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 verlängern.
Betrieben, die mit der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 beginnen, sollte ab dem 1. Oktober die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte erstattet werden. Für diese Betriebe sollten zudem die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld geöffnet werden. Auch für den Fall der Insolvenzeröffnung brauchen wir für die Sozialversicherungsbeiträge gesonderte Regelungen. Die dafür notwendigen Verordnungen zum Schutz der Arbeitsplätze haben wir vorbereitet. Dafür werbe ich mit allem Nachdruck auch innerhalb der Bundesregierung.