Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben heute in Berlin den offiziellen Startschuss für 88 Projekte gegen Armut und Ausgrenzung gegeben. Die Projekte werden mit Mitteln des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" (EHAP) und zusätzlichen Bundesmitteln gefördert. Mit den Projekten sollen neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder in die Gesellschaft integriert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel des EHAP ist die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Deshalb richtet sich der Fonds auch an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.
Wir halten Wort! Mit der Ausrichtung des Fonds leistet der Bund einen Beitrag zu der Zusage des Staatssekretärsausschusses vom 27. August 2014, besonders betroffene Kommunen bei der sozialen Integration von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern zu unterstützen
, sagte dazu die parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, bei der EHAP-Auftaktveranstaltung mit rund 200 Gästen im Berliner Arbeits- und Sozialministerium, darunter auch der Generaldirektor der Europäischen Kommission, Michel Servoz.
Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, unterstrich: Der Schutz von Kindern und Familien steht für uns an erster Stelle. Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass neuzugewanderte Eltern unsere Hilfs- und Unterstützungsstrukturen kennen und nutzen – so können sie ihre Kinder besser unterstützen. Die Projekte des
EHAP
bilden eine Brücke in unsere Gesellschaft.
Der EHAP ist ein neuer europäischer Hilfsfonds. Der EHAP in Deutschland hat ein Fördervolumen (EHAP-Mittel + Bundesmittel + Eigenanteil der Träger) von insgesamt 93 Millionen Euro. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. In einer ersten Förderrunde fließen bis Ende 2018 rd. 60 Millionen Euro, davon 51 Millionen EHAP-Mittel und 6 Millionen Euro Bundesmittel, in die 88 Projekte, die zwischen Dezember 2015 und März 2016 ihre Arbeit aufnehmen. Die Projekte haben eine Laufzeit von maximal drei Jahren.
In Kooperationen zwischen Kommunen und gemeinnützigen Trägern soll damit außerhalb der Gesellschaft stehenden Gruppen ein Zugang in die Gesellschaft eröffnet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geförderten Einrichtungen sollen die Menschen niedrigschwellig, beispielsweise auf öffentlichen Plätzen, oder in prekären Wohnverhältnissen aufsuchen und an bestehende hilfegebende Beratungsstellen vermitteln bzw. dorthin begleiten. In Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium sollen neuzugewanderte Kinder und deren Eltern den Weg in Angebote zur Betreuung und Bildung, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, finden.
Mit dem EHAP werden keine neuen Strukturen geschaffen, sondern bestehende Hilfestrukturen ergänzt und in ihrer Wirkkraft verstärkt. Der EHAP erfüllt damit eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Angeboten des regulären Hilfesystems.