In Fragen des Arbeitsschutzes wird das BMAS durch fachliche Ausschüsse beraten. Diese werden zu Beginn einer Berufungsperiode neu besetzt. Im April war es wieder soweit: Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Lilian Tschan und die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Isabel Rothe haben am 22. April 2026 die neu berufenen Ausschuss-Mitglieder und ihre Stellvertretungen empfangen. Die Veranstaltung fand in Dortmund, in der Stahlhalle der DASA bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) statt.
Der Tag wurde von BMAS und BAuA gemeinsam ausgerichtet. Die Eröffnungsrede hielt Staatssekretärin Tschan. Ihr war wichtig hervorzuheben:
Der Arbeitsschutz ist essenziell für die Gesundheit der Beschäftigten, gleichzeitig aber auch zentral für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Produktivität.
Nach der Rede berichteten die Vorsitzenden der Arbeitsschutzausschüsse der vergangenen Berufungsperiode über die bisherige Arbeit und gaben einen Ausblick auf die zukünftigen Aufgaben. Präsidentin der BAuA Isabel Rothe und Susanne Baltes (BMAS) erörterten darüber hinaus in einem Podiumsgespräch aktuelle wissenschaftliche und politische Fragestellungen im Arbeitsschutz.
Zum Abschluss erläuterte Dr. Stefan Voß (BAuA) in seinem Vortrag "Fortentwicklung des Regelwerks – digitale Anwendungen für den Arbeitsschutz nutzen" den aktuellen Sachstand sowie künftige Herausforderungen der Digitalisierung des Regelwerks im Arbeitsschutz.
Hintergrund: Die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird im Arbeitsschutz seit Jahrzehnten durch nunmehr sechs pluralistische Ausschüsse beraten. Dazu zählen der Ausschuss für
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)
- Arbeitsmedizin (AfAMed)
- biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
- Gefahrstoffe (AGS)
- Arbeitsstätten (ASTA)
- Betriebssicherheit (ABS).
Die Ausschüsse setzen sich aus Vertreter*innen der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren fachkundigen Personen aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Aufgabe der Ausschüsse ist es, das BMAS umfassend zum Stand von Wissenschaft und Technik zu beraten und das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsschutzverordnungen durch technische beziehungsweise arbeitsmedizinische Regeln zu konkretisieren. Die Mitarbeit in den Ausschüssen erfolgt unentgeltlich und ehrenamtlich.
Der Ausschuss-Tag fand in den Räumlichkeiten der DASA bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund statt.