Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der EU hat heute den mit dem Europäischen Parlament im Trilog geeinten Verordnungstext zur eDeclaration angenommen. Mit der eDeclaration können sowohl Arbeitnehmerschutzrechte gestärkt als auch Prüfbehörden und Unternehmen entlastet werden.
Der Verordnungstext sieht vor, dass Arbeitgeber die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat auf einem einzigen digitalen Portal auf EU-Ebene melden können. Die Umsetzung ist freiwillig. Bisher existiert in jedem Mitgliedstaat ein eigenes Verfahren zur Abgabe der arbeitsrechtlichen Entsendemeldung. Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten in einem anderen Mitgliedstaat einsetzen, muss er dort eine Meldung abgeben. Diese Meldungen sind eine zentrale Grundlage für die Kontrolle der Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen, insbesondere der Entlohnungs- und Arbeitsschutzvorschriften.
Das BMAS hat sich dafür eingesetzt, dass durch die Einführung des gemeinsamen Portals auf EU-Ebene das hohe Kontroll- und Schutzniveau zugunsten der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten und verbessert wird:
- Künftig erhalten die entsandten Beschäftigten einen Auszug der Entsendemeldung verbunden mit einem Link zur nationalen Website, auf der sie sich über ihre Rechte informieren können.
- Durch einheitliche digitale Standards wird der direkte elektronische Informationsaustausch zwischen Entsendeunternehmen und den Prüfbehörden erheblich vereinfacht.
- Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Prüfbehörden wird deutlich erleichtert. Grenzüberschreitende Auskunftsersuchen können medienbruchfrei auf Grundlage der Meldung direkt und digital über das Portal ausgetauscht werden.
- Sprachbarrieren werden abgebaut. Das Portal soll in allen EU-Sprachen angeboten werden und über eine Übersetzungsfunktion verfügen.
- Die Datenqualität zur Arbeitnehmerentsendung wird durch die Vereinheitlichung der Meldedaten verbessert. Eine breite Datengrundlage ist essentiell, um mögliche Tendenzen zu missbräuchlichen Praktiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Kontrollschwerpunkte setzen zu können.
Formal müssen der Einigung noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen.