Nach erfolgreichen Verhandlungen unter dänischer und zypriotischer EU-Ratspräsidentschaft wurde die Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) auf die Unterstützung von Arbeitnehmer*innen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ausgeweitet. Die Verordnung wurde am 11. Mai 2026 vom Rat der Europäischen Union angenommen und am 20. Mai 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Unternehmen in größeren Umstrukturierungsprozessen können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen EGF-Unterstützung für die vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Mitarbeitenden beantragen und so rechtzeitig vor Entlassungen eingreifen. Dies gilt auch für betroffene Arbeitnehmende bei Zulieferern oder nachgelagerten Herstellern.
Die neuen Regelungen ermöglichen eine frühere Mobilisierung von Hilfen für Arbeitnehmende, denen ein Arbeitsplatzverlust droht. Dadurch wird die Unterstützung und der Umfang des EGF erweitert, um mehr Menschen zu einer neuen Beschäftigung zu verhelfen. Die EGF-Unterstützung umfasst Aus- und Weiterbildung, Qualifizierungsmaßnahmen und Beratung zum Übergang in neue Aufgaben und Karrieren.
Der EGF bleibt somit auch künftig ein eigenständiger Fonds, welcher flexibel auf Massenentlassungen reagieren kann. Die neuen Vorschriften gelten für Anträge, die bis zum Ende der Förderperiode 2027 gestellt werden. Jährlich stehen EU-weit EGF-Mittel von etwa 30 Mio. EUR zur Verfügung.