Die Deutsche Rentenversicherung Bund berichtet über die Erfahrungen mit dem zum 1. April 2022 reformierten Verfahren der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung.
Im Jahr 2021 wurde das Verfahren der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung mit Wirkung zum 1. April 2022 umfassend reformiert. Vier Reformbausteine wurden bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat einen Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung dieser neuen Instrumente vorgelegt.
Hier können Sie den Bericht lesen.