Die kolumbianische Botschafterin in Deutschland, Frau Yadir Salazar Mejía, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Frau Lilian Tschan, und die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Wiebke Rückert, haben heute das deutsch-kolumbianische Sozialversicherungsabkommen in Berlin unterzeichnet.
Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.
Das Abkommen, das nach den Prinzipien gestaltet ist, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten, bestimmt, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmende grundsätzlich im sozialen Sicherungssystem des bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Hierdurch wird der im EU-Recht und bei den Sozialversicherungsabkommen übliche Ausschluss einer Doppelversicherung praktiziert.
Durch Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten des jeweiligen Vertragsstaats können die Versicherten leichter Wartezeiten erfüllen und somit Rentenansprüche erwerben. Die Renten werden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten berechnet werden.
Kolumbien ist ein wichtiger Partner der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit zum Thema Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten und eines der Länder mit besonderer Priorität in diesem Bereich.