Im Rahmen seiner Reise nach Berlin haben sich UNICEF-Regionaldirektor Sanjay Wijesekera und Staatssekretärin Lilian Tschan über die laufenden Reformprozesse bei den Vereinten Nationen, die Auswirkungen auf die Arbeit bei UNICEF sowie die Bedeutung des Schutzes von menschenrechtlichen Standards entlang der Lieferketten ausgetauscht.
Staatssekretärin Tschan hielt dazu fest:
Als Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzen wir uns vor allem dafür ein, die Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu stärken. Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist hier ein wichtiger Schritt. Sie macht Lieferketten resilienter und krisenfester – zum Nutzen der Unternehmen, zum Wohl der Beschäftigten und zum Schutz der Kinder. Gleichzeitig müssen wir den sozialen Dialog mit allen Stakeholdern – Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft – stärken, um Menschenrechte weltweit wirksam zu schützen.
UNICEF-Regionaldirektor Wijesekera sagte:
Unternehmen müssen ihre globalen Lieferketten so gestalten, dass sie Kinderarbeit und weitere Kinderrechtsverletzungen in ihren Lieferketten frühzeitig erkennen und verhindern. Nur indem die grundliegenden Ursachen systematisch angegangen werden, können wir Fortschritte sichern. Immer mehr Unternehmen wenden sich an uns, um zu erfahren, wie sie Kinderrechte gezielt fördern können – und UNICEF unterstützt sie dabei z. B. mit Daten und ihrer Erfahrung in unterschiedlichen Regionen.
Der Gesprächsschwerpunkt lag auf dem Bericht und der Einschätzung durch den UNICEF-Regionaldirektor zu den aktuellen Auswirkungen der UN-Reformen auf die Arbeit von UNICEF und konkrete Auswirkungen auf die Region Asien.
Ein weiterer Schwerpunkt war die zunehmende Bedeutung von Lieferkettenregulierungen sowie freiwilligen Maßnahmen in Asien. Weltweit entwickeln immer mehr Staaten Vorgaben zu Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten oder bereiten deren Einführung vor – so besonders auch im asiatisch-pazifischen Raum, unter anderem in Thailand, Südkorea, Indonesien, Taiwan und Malaysia.
Zudem tauschten sich die Gesprächspartner über den aktuellen Stand des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) aus. Beide Regelwerke sollen Unternehmen dabei unterstützen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten besser zu schützen. Begleitende Dialog- und Beratungsangebote unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, wie Dialogformate in risikobehafteten Branchen, Help Desks oder Leitfäden.