Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Verfahren zur Berufung der sechsten Pflegekommission eingeleitet. Aufgabe der Pflegekommission ist es, Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie insbesondere Mindestentgelte, abzugeben. Diese Empfehlungen kann das BMAS für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.
Die zu errichtende sechste Pflegekommission wird wie die bisherigen Kommissionen aus acht Mitgliedern bestehen. Das BMAS ernennt jeweils zwei Mitglieder und ihre Stellvertreter aufgrund von Vorschlägen der tarifzuständigen Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände in der Pflegebranche sowie der Dienstnehmerseite und der Dienstgeberseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen.
Die Bekanntmachung wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Vorschläge sind bis spätestens 16. März 2026 schriftlich beim BMAS einzureichen.