Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den in den vergangenen Tagen zu hörenden Vorschlag zurückgewiesen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung zu streichen.
Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land
, sagte Hubertus Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer
, so der Arbeitsminister.
Einschränkungen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werde es mit ihm nicht geben. Unter einer solchen Regelung würden besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen leiden, warnte Hubertus Heil.
Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen. Deshalb ist das der falsche Weg.
Zugleich stellte der Minister klar: Ich habe kein Verständnis für Blaumacher.
Wenn Einzelne das System ausnutzten, gelte es, gezielt dagegen vorzugehen. Die Rechtslage biete dafür heute schon ausreichende Instrumente.
Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass jemand blau macht, kann auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Wer beim Blaumachen erwischt wird, muss außerdem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.