Ab dem 4. November können sich Projekte und Initiativen für den Bundesteilhabepreis 2026 bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht unter dem Motto "Berufseinstieg inklusiv" innovative Ansätze, die jungen Menschen mit Behinderungen den Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Mit insgesamt 17.500 Euro werden herausragende Projekte im inklusiven Sozialraum prämiert.
Der Bundesteilhabepreis wird 2026 zum siebten Mal vergeben. Bundesministerin Bärbel Bas wird die Auszeichnung im Rahmen der Inklusionstage 2026 in Berlin verleihen. Ziel des Preises ist es, erfolgreiche Projekte sichtbar zu machen, die Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag fördern - mit dem Schwerpunkt "Übergang in Arbeit".
Folgende Fragen sollten dabei unter anderem berücksichtigt werden:
- Welche innovativen Wege gibt es, um junge Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln?
 - Wie gelingt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten?
 - Welche Rahmenbedingungen und Strategien müssen geschaffen werden, um eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
 
Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB, betont: Wer jungen Menschen mit Behinderungen den erfolgreichen Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt ermöglicht, ist Chancengeber und Wegbereiter für Inklusion, Selbstbestimmung und echte Teilhabe. Es braucht dafür nicht nur passende Rahmenbedingungen, sondern vor allem Engagement, Kreativität und Herzblut.
Hier finden Sie alle Informationen zum Bundesteilhabepreis sowie das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen.
Wettbewerbsbeiträge können bis zum 8. Februar 2026 eingereicht werden.
www.bundesteilhabepreis.de
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit führt das Verfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch.
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2026 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen fördern. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, überbetrieblichen und außerbetrieblichen beruflichen Bildung, zum Beispiel Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zu den Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsmarkts zählen neben Arbeitgebern unter anderem auch Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.