Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen.
Die Aufnahme der Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.
Hier finden Sie den Verordnungstext.