Teilhabe

Förder­bekannt­machung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.11.2024 oder später) die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS): www.foerderportal-bmas.de

Um bei der Nutzung des Portals zu unterstützen, bietet die DRV KBS in der 20. KW einen Antragsworkshop für interessierte Antragstellende an. Bitte melden Sie sich bei Bedarf über die E-Mailadresse partizipationsfonds@kbs.de oder telefonisch unter der 03571 47602-91 an.

Antragsschluss ist der 7. August 2024, 15:59 Uhr.

Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die „Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ vom 27. April 2022, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

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