Teilhabe

Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2022 (Projektstart ab 15. Oktober 2022 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Ab sofort können schriftlich Förderanträge gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger gsub mbH. Es stehen zwei Wege auf dem Online-Portal zur Verfügung:

  1. Für bereits beim Projektträger registrierte Verbände/Organisationen:
    prodaba.gsub-intern.de/anmelden
  2. Für neue Verbände/Organisationen:
    prodaba.gsub-intern.de/registrierung

Antragsschluss ist der 7. Juli 2022.

Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förder­empfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

Weitere Informationen

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