Teilhabe

BMAS fördert Inklusionsbemühungen der Kammern

Heute hat das BMAS das Programm „Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken - InKas“ veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen, die diesen gleichgestellt sind, den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg sagte dazu: „Die Corona-Pandemie macht es für junge Menschen mit Behinderungen eher schwieriger, einen guten Ausbildungsplatz zu finden.“ Umso wichtiger ist die Unterstützung durch InKas. Mit einem Gesamtvolumen von maximal 5 Mio. € aus dem Ausgleichsfonds sollen gezielte Maßnahmen der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert werden:

  • Entwicklung und Durchführung von Schulungen zum Einsatz von Nachteilsausgleichen. Mit den Nachteilsausgleichen nach BBiG/HwO sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen berücksichtigt werden.
  • Erwerb der „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZA) durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern in Kammern, die dadurch ihre Beratungskompetenz für Betriebe erweitern sollen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden.
  • Entwicklung neuer oder Anpassung bestehender Regelungen für so genannte Fachpraktikerausbildungen.
  • Erstellung einer Übersicht über berufsbildende Schulen und deren Inklusionsgestaltung. Dadurch soll insbesondere die Transparenz im Hinblick auf Berufsschulen und Berufsschulklassen für Auszubildende zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin erhöht werden.

Staatssekretär Dr. Schmachtenberg appellierte an die Kammern:

Bitte nutzen Sie die Förderung durch InKas nach Kräften, um jungen Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf eine Berufsausbildung und damit einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Details zu InKas finden sich in der Richtlinie, die hier als barrierefreies Dokument [PDF, 195KB] heruntergeladen werden kann.

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