Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der zweite Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro gestartet.
Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden. Das BMAS setzt mit dem Programm den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen.
Die besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie führen derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Dennoch hat das BMAS entschieden, den zweiten Förderaufruf jetzt zu starten. Dazu betont die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese:
Der zweite Förderaufruf bietet die Chance, die Corona-bedingten Herausforderungen im Bereich Rehabilitation und Prävention anzugehen und entsprechende innovative Ansätze zu erproben. Denn mit den Modellprojekten könnten zum Beispiel neue digitale Angebote oder innovative Interaktionsformen entwickelt und umgesetzt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum ermöglicht. Die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.modellvorhaben-rehapro.de zu finden.