Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, der über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 berichtet und dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt wird.
Die Parlamentarische Staatsekretärin Kerstin Griese erklärt anlässlich des Kabinettsbeschlusses:
Es ist unser Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen Teilhabechancen ermöglicht. Diesem Anspruch wollen wir Schritt für Schritt besser gerecht werden. Der Bericht zeigt, dass wir auf gutem Weg sind, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Sowohl die Reform der Eingliederungshilfe als auch die Änderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sind gute Beispiele, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich umsetzt. Eine Vielzahl von Initiativen, wie z. B. zur Teilhabe am Arbeitsleben, der Diskussionsprozess zum Betreuungsrecht sowie die Inklusionsstrategie im Bereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, ergänzen dies.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.