Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2018 beschlossen.
In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 2 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Alle vier Jahre hat der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihrer Kosten und die Maßnahmen zur Sicherheit bei der Arbeit zu enthalten. Der bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegende Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berichtsjahr 2018" zeigt als Fortschreibung des ausführlichen Vorjahresberichtes die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland auf. Dabei werden neben zahlreichen Statistiken (zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Verrentung wegen verminderter Erwerbstätigkeit u. a.) auch die Aktivitäten der wichtigsten Arbeitsschutzakteure wie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) beschrieben. Auch die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) werden dargestellt.