Das BMAS hat heute ein Kolloquium mit dem Thema "Das Bundesteilhabegesetz nach der Verabschiedung" veranstaltet. Mehr als 50 Gäste, darunter Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der Leistungserbringer, der Leistungsträger, der Länder und Kommunen sowie Landes- und Bundespolitiker sind der Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller in das BMAS gefolgt und haben über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beraten.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller bedankte sich bei allen Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes Ende des vergangenen Jahres ein wichtiger Schritt in der Politik von und mit Menschen mit Behinderungen gegangen wurde. Gleichzeitig betonte sie die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens bei der Umsetzung des BTHG. Das BTHG beinhalte vielfältige Erprobungs- und Evaluationsmechanismen und ist mit seinem gestuften Inkrafttreten als "lernendes System" ausgestaltet. Dies gelte es nun mit Leben zu füllen.
Weitere Stimmen:
Katja Mast, MdB , Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD -Bundestagsfraktion:
Wir haben mit dem Bundesteilhabegesetz ein modernes Teilhaberecht geschaffen. Jetzt geht es darum, dieses Recht mit Leben zu füllen. Bei der Umsetzung sind die Länder mit in der Verantwortung. Wir werden die Umsetzung im Sinne der Betroffenen begleiten.
Karl Schiewerling, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Mit der personenzentrierten Ausrichtung der Leistungen werden wir den vielfältigen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen besser gerecht. Mit "Hilfen wie aus einer Hand" und zusätzlichen Beratungsstellen bekommen sie und ihre Angehörigen künftig schneller und unbürokratischer die notwendige Unterstützung. Diese Verbesserungen können wegweisend für weitere Hilfesysteme sein. Wir sollten daher bei der Erprobung, Einführung und Evaluation ein besonderes Augenmerk darauf richten.
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
Ich freue mich, dass viele Organisationen der Menschen mit Behinderungen sich so aktiv und kompetent in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben. Jetzt ist es vorrangig an den Ländern, das Gesetz ganz im Sinn der Menschen mit Behinderungen umzusetzen und diese umfänglich zu beteiligen, gemäß dem Prinzip "Nichts über uns - ohne uns". Dies ist auch eine wesentliche Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, ASMK -Vorsitzende:
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der damit verbundene Systemwechsel stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Die Länder sind sich darin einig, den Systemwechsel so zu gestalten und zu unterstützen, dass für Menschen mit Behinderung ein Leben auf der Grundlage von Partizipation und Teilhabe ermöglicht wird.