Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute den gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.
Mit diesem Gesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht die Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden und setzt damit die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode zielgenau um.
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Rente
Gesetzentwurf zur betrieblichen Altersversorgung vorgelegt
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