Sozialversicherung

Kommentierung zur Entgeltbescheinigungsverordnung

Am 1. Juli 2013 tritt die Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsverordnung – EBV) in Kraft.

Die Entgeltbescheinigung muss nun mindestens die Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.

Mit der Verordnung wird nicht nur den Arbeitgebern ein Mindeststandard für die monatlich auszustellenden Entgeltbescheinigungen vorgegeben, auch die Softwarehersteller erhalten überdies einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware. Um die Umsetzung zu erleichtern, wurde eine Anwendungshilfe erstellt.

Die Kommentierung und die Fallbeispiele finden Sie hier:

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