Die Regelungen der Kurzarbeitergeldverordnung sollen für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 bauen und Planungssicherheit gegeben werden.
Verordnung (25.03.2020)
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung - KugV)