Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Kabinettbeschluss
Kabinettbeschluss ist verabschiedet
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 04.12.2025: DGB [PDF, 90KB]
- 05.12.2025: BDA [PDF, 188KB]
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 222KB] (derzeit nicht barrierefrei)