Sozialversicherung

Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten enthält nähere Bestimmungen über die Abgrenzung des Personenkreises der Leistungsberechtigten.