Mit der Rentenwertbestimmungsverordung wird in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte der maßgebende aktuelle Rentenwert bestimmt. Für die gesetzliche Unfallversicherung wird zudem der maßgebende Anpassungsfaktor in den alten und den neuen Ländern bestimmt.
Verordnung
Rente
Rentenwertbestimmungsverordnung 2020
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020 (RWBestV 2020)
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
17.06.2020
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
16.04.2020
Referentenentwurf
20.03.2020