Mit der Verordnung wird eine Krankheit in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) neu aufgenommen: Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide. Zudem erfolgt eine Präzisierung zur Vertraulichkeit der Beratungsunterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten in § 9 BKV.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Noch nicht veröffentlicht.
Abschluss der Verordnung
Noch nicht veröffentlicht.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Noch nicht veröffentlicht.
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Noch nicht veröffentlicht.
Referentenentwurf